Maßnahmen zum Schutz gegen das Coronavirus in Kleintierpraxen

Mitteilung der Tierärztekammer Westfalen-Lippe:

  1. Umstellung auf Terminsprechstunden, um die Ansammlung von Laufkundschaft zu minimieren. Dieses System am Telefon, auf dem Anrufbeantworter und nach Möglichkeit auf der Homepage  den Patientenbesitzern mitteilen.
  2. Soweit es ohne Gefährdung von Personen ( z. B. Müttern und kleinen Kindern) möglich ist, nur einen Tierbesitzer mit Tier in die Praxis lassen oder bei eventuell symptomatischen Personen die Tiere ohne Begleiter in die Praxis holen.
  3. Dort, wo es sinnvoll und realisierbar ist, feste Arbeitsteams bilden, die auch außerhalb der Praxis gegenseitig keinen privaten Kontakt miteinander haben sollen. Dies können Regelungen sein, bei denen eine Besetzung an einem, eine zweite am Folgetag arbeitet oder bei größeren Einheiten die Einrichtung entsprechender Schichtdienste.
  4. Soweit möglich, Einhalten von räumlichen Abständen zu Patientenbesitzern.
  5. Regelmäßiges Desinfizieren von Handläufen, Klingeln, Geländern, Tischen, Tastaturen, EC-Geräten, etc.
  6. Weitgehende Umstellung auf bargeldlose Zahlung.
  7. Bereitstellung von Wasch- oder Desinfektionsmöglichkeiten für Tierbesitzer und natürlich auch für das Personal.

Die Maßnahmen wurden, weitgehend umgesetzt. Detailfragen könne im Rahmen der verpflichtenden Terminvereinbarung geklärt werden.